Aufgaben

Die Stadtjugendpflege gibt es seit 1970, sie erfüllt die Aufgaben gemäß SGB VIII § 11-12 in Teilen 14.
Voraussetzungen für unser Verständnis von Jugendarbeit sind das Respektieren des jungen Heranwachsenden, die Wertschätzung, das Vertrauen sowie Toleranz und Akzeptanz unabhängig von Behinderung, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Nationalität, sexueller Orientierung bzw. Identität, sozialer Herkunft oder Weltanschauung.
Wir fördern die individuelle Persönlichkeit, Selbst- und Mitbestimmung sowie die Übernahme von Verantwortung. Unsere Angebote richten sich an Kinder und Jugendliche und junge Menschen zwischen dem sechsten und 27. Lebensjahr. Außerdem fördern und beraten wir die Kinder-und Jugendgruppen in der Stadt Wolfenbüttel.

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